Wer haftet bei einem Firmenumzug?
Bei einem Firmenumzug hängt die Haftung davon ab, wer den Schaden verursacht hat, welche Leistung vereinbart wurde und welche gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsregelungen gelten. Für Transportleistungen enthält insbesondere das Handelsgesetzbuch Regelungen zur Haftung des Frachtführers.
Nach § 425 HGB haftet der Frachtführer grundsätzlich für Verlust oder Beschädigung des übernommenen Gutes während des Zeitraums von der Übernahme bis zur Ablieferung sowie für bestimmte Verspätungsschäden. Das HGB sieht zugleich Haftungsausschlüsse und Haftungshöchstgrenzen vor.
Für Unternehmen empfiehlt es sich deshalb, Leistungsumfang, Verantwortungsübergänge, Versicherungsschutz und besondere Werte bereits vor dem Umzug eindeutig zu dokumentieren. Bei hochwertigen technischen Geräten, Kunst, Archiven oder Spezialinventar können zusätzliche Vereinbarungen sinnvoll sein.

